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Vorsicht bei der Übernahme von Inhalten aus fremden RSS-Feeds


Betreiber von Webseiten, die fremde RSS-Feeds automatisiert in Ihre Seiten einbinden, können sich mit der Übernahme der fremden Inhalte strafbar machen. Das hat das Landgericht Berlin unlängst in einem Urteil (Az. 27 O 190/10) festgestellt. Der Seitenbetreiber macht sich die veröffentlichten Inhalte Dritter so zu Eigen und kann als Störer für rechtwidrige Inhalte Dritter haften.